Das Kreisgericht Wittstock war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Brandenburg mit Sitz in Wittstock/Dosse.

Geschichte

Im Sprengel des Kreisgerichtes Wittstock bestanden bis 1849 das

  • Königliche Land- und Stadtgericht Wittstock
  • Königliche Land- und Stadtgericht Havelberg
  • Königliche Gerichtskommission Zechlin
  • Königliche Stadtgericht Pritzwalk
  • und das Königliche Stadtgericht Kyritz.

Daneben bestanden viele Patrimonialgerichte, darunter das Stiftsgericht des Stifts zum Heiligengrabe.

Im Jahre 1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Wittstock. Es umfasste den größten Teil des Landkreises Ostprignitz. Zuständiges Appellationsgericht blieb das Kammergericht.

Gerichtskommissionen, also Zweigstellen des Gerichtes, wurden in Pritzwalk (I und II), Kyritz und Meyenburg eingerichtet.

Am Gericht waren 1870 ein Direktor und zehn Kreisrichter eingesetzt. Die Zahl der Gerichtseingesessenen betrug 69.485. Gerichtstage wurden in Zechlin abgehalten. Schwurgerichtssachen des Kreisgerichtes wurde nicht hier, sondern beim Kreisgericht Perleberg verhandelt.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurden das Kreisgericht Wittstock aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Wittstock mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Potsdam als Nachfolger gebildet. Auch die Gerichtskommissionen wurden 1879 in Amtsgerichte umgewandelt (Amtsgericht Pritzwalk, Amtsgericht Kyritz und Amtsgericht Meyenburg).

Gerichtssprengel

Dem Kreisgericht Wittstock waren folgende Gemeinden zugeordnet:

Gerichtskommission Pritzwalk I

Der Gerichtskommission Pritzwalk I waren folgende Gemeinden zugeordnet:

Gerichtskommission Pritzwalk II

Der Gerichtskommission Pritzwalk II waren folgende Gemeinden zugeordnet:

Gerichtskommission Kyritz

Der Gerichtskommission Kyritz waren folgende Gemeinden zugeordnet:

Gerichtskommission Meyenburg

Der Gerichtskommission Meyenburg waren folgende Gemeinden zugeordnet:

Quellen

  • Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  • Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, 1849, S. 21 f., Digitalisat

Einzelnachweise


Rostock, Deutschland. 20 Mär, 2019. Der ehemalige Richter am

Rathaus Wittstock, Prignitz, Wittstock/Dosse

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